Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer in der Memminger Altstadt (siehe Grafik) an Silvester, 31.12.2024, und Neujahr, 01.01.2025, verboten. Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50 000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.

Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und anderen besonders brandempfindlichen Gebäuden ist gesetzlich verboten.

Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und hat sich seit dem sehr bewährt.

Text: Stadt Memmingen

Weitere Beiträge

Der obige Beitragstext und die damit assoziierten Fotografien bzw. Symbolbilder auf dieser Seite dürfen, sofern nicht anders gekennzeichnet, mit Quellenangabe honorarfrei zur Berichterstattung über die Feuerwehr Memmingen verwendet werden.

Rückfragen an:
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Memmingen e.V.
Telefon: +49 (0) 8331 850342
E-Mail: [email protected]

Datenschutzeinstellungs-Zentrum