Die Stadt Memmingen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die innerhalb der Altstadt das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern bei Androhung von Geldbuße untersagt.

Dies umfasst die Umgrenzung der Stadtmauer, also innerhalb Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben (siehe beigefügter Plan).

Bitte halten Sie sich streng an das Verbot, um die historische Altstadt vor Brand zu schützen.